Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter verpflichten sich, personenbezogene und andere Daten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit über den Auftraggeber bekannt werden, nicht unbefugt zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder auf andere Weise zu nutzen.
Entsprechendes gilt für alle Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich dementsprechend gegenüber dem Auftragnehmer.
Diese Verpflichtung besteht während der gesamten Dauer dieses Vertrages und auch nach seiner Beendigung.